Do it yourself – Buchhaltung

Buchhaltung

Buchhaltung – viel mehr als ein Pflichtfach in der Berufsschule!

Wie bei vielen Gründern, läuft es auch mir eiskalt den Rücken herunter, wenn das Wort ‘Buchhaltung’ fällt. Ich assoziiere nicht mehr als ein langweiliges Pflichtfach in der Berufsschule mit dem Wort Buchhaltung und generell gilt: “Buchhaltung ist langweilig und kompliziert”. Wenn man aber erst einmal weiß, was das Finanzamt und andere Behörden möchten, ist es gar nicht mehr so schwierig.

Bereits im ersten Betriebsjahr wurde mir aber bewusst, wie wichtig es ist von Anfang an eine ordentliche Buchhaltung zu machen. Nach einigen Probeversionen, habe ich mich für das Programm sevDesk entschieden und zahle ca. 10 Euro im Monat für die Nutzung. Vorallem der persönliche Support ist super dort. Da bei jovenTOUR als Reiseveranstalter verschiedene Zahlungen gemacht werden müssen, war auch die Funktion “Anzahlungen und Restzahlungen” ausschlaggebend.

Um einen Einblick in die Buchhaltung für Gründer zu bekommen, habe ich Peter Sutter, Online Marketing Manager bei sevDesk, gebeten einen Gastartikel über Buchhaltung zu schreiben:

Jeder Unternehmer muss seinen Gewinn beim Finanzamt anzeigen. Um das zu tun, müssen größere Unternehmen  bilanzieren, d.h. sie müssen ihren Gewinn auf Grundlage einer ordnungsgemäßen, doppelten Buchführung ermitteln. Kleinere Unternehmen und Selbstständige können ihren Jahresgewinn mit der einfachen Buchführung errechnen.

Was ist einfache Buchführung?

Mit der „einfachen“ Buchführung wird bestimmten Personengruppen die Buchführung erleichtert. Anstatt zu Bilanzieren müssen bei der einfachen Buchführung die Einnahmen und Ausgaben eines Geschäftsjahres in der „Einnahmen-Überschuss-Rechnung“ gegenübergestellt werden.

Daraus ergibt sich der Jahresüberschuss (oder Verlust), welcher dann am Jahresende in die eigene Einkommensteuererklärung als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder als Einkünfte aus Gewerbebetrieb einfließt.

Wer darf die einfache Buchführung anwenden?

Folgende Personengruppen dürfen die einfache Buchführung verwenden:

  • Freiberufler, unabhängig von Umsatz und Gewinn
  • Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren jährlicher Umsatz 500.000€ oder Gewinn 50.000€ nicht überschreiten

Mit der Grafik kannst du überprüfen, ob du die einfache oder doppelte Buchführung verwenden musst:

Buchhaltung

Viele Gründer sind sich nicht sicher, ob ihre Tätigkeit einem Freiberufler entspricht. Ob du als Freiberufler gesehen wirst, kannst du in dieser Liste überprüfen.

Vorteile der einfachen Buchführung

Die einfache Buchführung nimmt Komplexität aus der Buchhaltung, da man sich als Laie nicht mit T-Konten und den dazugehörigen Buchungssätzen auseinander setzen muss. Ausgaben werden auf der Ausgabenseite vermerkt und Zahlungseingänge auf der Seite der Einnahmen.

Außerdem kann man mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung – kurz EÜR – Geld sparen, da man sie größtenteils ohne die Hilfe eines Steuerberaters erstellen kann.

Des Weiteren findet bei der EÜR das  Zufluss-Abfluss-Prinzip Anwendung.

Einnahmen wirken sich somit erst als Einnahmen steuerlich aus, wenn sie dem Unternehmen tatsächlich zugegangen sind.

Man muss den Gewinn also erst versteuern, wenn man ihn tatsächlich realisiert hat.

Die EÜR kann man mit einer Bürosoftware wie sevDesk automatisch erstellen oder mit Hilfe einer Excel-Tabelle selbst realisieren.

Eine Einnahme-Überschuss-Rechnung könnte beispielsweise so aussehen:

Buchhaltung

Umsatzsteuer

Neben deinen Einnahmen und Ausgaben möchte das Finanzamt auch wissen, wie viel Umsatzsteuer du eingenommen und wie viel Vorsteuer du  bezahlt hast. Die Differenz zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer musst du an das Finanzamt bezahlen. Über das Jahr könnte sich dabei ein großer Betrag ansammeln, der so manchem Unternehmen zu schaffen machen könnte. Aus diesem Grund gibt es die Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

Hier entrichtet ein Unternehmer (monatlich oder quartalsweise) die in dieser Periode angefallene Umsatzsteuer. Zu Beginn des Folgejahres ist dann die Umsatzsteuererklärung fällig. Diese berücksichtigt die bereits angezahlte Umsatzsteuer aus den Voranmeldungen.

Die Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung befreit dich von dem ganzen Thema mit der Umsatzsteuer. So musst du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer mehr ausweisen. Natürlich entfällt dadurch dann auch die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Umsatzsteuererklärung am Jahresende.

Prüfe, ob du die Kleinunternehmerregelung anwenden kannst:

Buchhaltung

Einkommensteuererklärung

Zu Beginn eines Jahres muss man dann  eine Einkommensteuererklärung für das vergangene Jahr abgeben. Grundlage für die Berechnung der Steuerschuld eines Selbstständigen ist die Einnahme-Überschuss-Rechnung. Diese ermittelt, wie viel Gewinn man im Laufe des Jahres mit deinem Unternehmen erwirtschaftet hat – und somit versteuern muss. Zusammen mit weiteren Einkünften, wie z.B. Einkünfte aus Nichtselbstständiger Tätigkeit oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung errechnet sich dann das zu versteuerndes Einkommen.

Fazit

Die Buchhaltung kann manchmal lästig sein. Mit etwas Grundwissen und der richtigen Einstellungen geht sie aber leicht von der Hand und ist schnell erledigt. Für eine ausführliche Beratung ist es immer empfehlenswert mit einem Steuerberater zusammenzuarbeiten.

Hallo, ich bin Meike. Seit 17 Jahren arbeite ich als Flugbegleiterin.

2012 habe ich nebenberuflich den Reiseveranstalter JOVENTOUR gegründet und 2020 das Posterlabel littleplan

Mehr über mich erfährst du hier!

Meike